Training während der Alarmstufe

Seit Mittwoch, 17.11.2021, gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe.

Das heißt, für sportliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Anordnung. Jeder Teilnehmer muss geimpft oder genesen sein. Ein Test reicht dann leider nicht mehr.

Die Schüler im Freitagstraining sind dabei ausgenommen.

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